Nachdem bereits von einem österreichischen Gericht wegen eines DSGVO-Verstoßes ein immaterieller Schadenersatz zugesprochen wurde, kursieren nunmehr Abmahnschreiben mit Schadenersatzforderungen einer österreichischen Rechtsanwaltskanzlei wegen angeblich nicht korrekter Verwendung von Tracking-Cookies im Internet.
Der rechtskonforme Einsatz von Cookies ist allerdings gar nicht so einfach, weil zusätzlich zu den Bestimmungen der DSGVO auch die abweichenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu berücksichtigen sind.
Damit Sie vor Abmahnungen geschützt sind, sollten Sie als Websitebetreiber sicherstellen, dass Ihre Website den aktuellen Anforderungen entspricht (Informationspflichten, korrektes Impressum, Belehrungen zu Datenschutz, Widerruf, AGB usw.) sowie - falls Ihre Website Cookies setzt (CMS, Tracking, Webanalyse...) - das vorgeschriebene Consent-Management (Cookie-Opt-In durch den Besucher) usw. beinhaltet.
Ein paar interessante Links der Wirtschaftskammer: